Formen der betrieblichen Altersversorgung.

Immer eine gute Wahl.

Seit dem 01.01.2002 hat jeder gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Dafür kann er bis zu vier Prozent seines Lohns durch Entgeltumwandlung vom seinem Arbeitgeber anlegen lassen.

Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen verschiedene Wege offen.


Direktversicherung

Lebensversicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers, bei dem der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und der Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind.

Pensionskasse

Vergleichbar mit der Direktversicherung, wobei die Pensionskasse ein Unternehmen mit dem primären Zweck der Abwicklung von betrieblichen Versorgungsleistungen darstellt.

Pensionsfonds

Rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung mit Versicherungscharakter, die Leistungen auf betriebliche Altersversorgung gewährt.

Unterstützungskasse

Versorgungseinrichtung in Form einer Stiftung, GmbH oder eines eingetragenen Vereins mit dem ausschließlichen Zweck der Durchführung betrieblicher Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung.

Direktzusage

Hier ist der Arbeitgeber selbst Versorgungsträger. Eine Auslagerung der damit verbundenen Risiken ist möglich und meist auch empfehlenswert.