Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Rückdeckungsversicherungen. Diese werden deckungsgleich mit der Versorgungszusage gestaltet, um alle Risiken der Biometrie und der Kapitalanlage aus dem zusagenden Unternehmen auszulagern. Unterstützungskassenzusagen sind insolvenzsicherungspflichtig im Rahmen der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Diese Beiträge sind vom Unternehmen zu zahlen.
| Vorteile | MLP-Empfehlung für |
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Unsere Experten ermitteln in einem ausführlichen Gespräch, welcher Durchführungsweg für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet ist. Auf Basis unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes finden wir von MLP dann eine Lösung, die Ihren speziellen Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung gerecht wird.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge:
01803/554410*
*9 ct/Min. aus dem Festnetz, max.
42 ct/Min. aus Mobilfunknetzen