Im Rahmen des Rechtanspruches auf Entgeltumwandlung bleiben die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Angestellte im ersten Dienstverhältnis steuer- und auch sozialabgabenfrei. Somit lässt sich die Gesamtvergütung, Barlohn und Versorgungslohn im Rahmen dieser Beschäftigungsverhältnisse begünstigt steigern.
| Rechenbeispiel: | Arbeitszeit 40 Stunden/Monat | Arbeitszeit 50 Stunden/Monat |
|---|---|---|
Gehalt monatlich | 400 EUR | 400 EUR |
Arbeitgeber finanzierter baV-Anteil | 0 EUR | 100 EUR |
Lohnnebenkosten Arbeitgeber | 120 EUR | 120 EUR |
Gesamtaufwand Arbeitgeber | 520 EUR | 620 EUR |
Arbeitskosten je Stunde | 13 EUR | 12,40 EUR |
Nettoeinkommen | 400 EUR | 400 EUR |
monatlicher bAV Rentenanspruch | ca.127,00 EUR aus der Deutschen Rentenversicherung | 427,00 EUR aus der Deutschen Rentenversicherung und baV |
Unverbindliches Rechenbeispiel für eine 37-jährige Frau zum Alter 67 Jahre ohne vorherige Rentenansprüche bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die DRV und in die baV. Der gesetzliche Rentenanspruch basiert auf einer Faustformel der DRV. Der Rentenanspruch aus der bAV resultiert aus einem klassischen Rententarif unter Zugrundelegung der aktuellen Überschussbeteiligung.
Gern ermitteln unsere Experten in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet sind. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.
01803/554410*
*9 ct/Min. aus dem Festnetz, max.
42 ct/Min. aus Mobilfunknetzen