Vermögenswirksame Leistungen umgewandelt in bAV.

Bei gleichem Nettogehalt des Arbeitnehmers und ohne Zusatzkosten für den Arbeitgeber einen höheren Sparbeitrag erzielen? Kein Problem mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Anstelle vermögenswirksamer Leistungen erhält der Arbeitnehmer eine Zusage auf bAV.

Vorteile:
Steuer- und sozialabgabenfrei im Rahmen der jeweiligen Fördergrenzen
Höherer Sparbetrag

VL-SparenbAV statt VL

Bruttogehalt

2.500 Euro

2.500 Euro

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

+ 40 Euro

+ 40 Euro

Umwandlung VL in bAV

0 Euro

- 40 Euro

Zusätzliche Umwandlung in bAV

0 Euro

- 39,34 Euro

Steuer- und SV-Bruttogehalt

2.540 Euro

2.460,66 Euro

Steuern1)

- 399,60 Euro

- 376,82 Euro

Sozialabgaben

- 530,23 Euro

- 513,66 Euro

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

- 40 Euro

0 Euro

Nettoauszahlung

1.570,18 Euro

1.570,18 Euro

Anlage

40 Euro

79,34 Euro

1) Lohnsteuerklasse I/0 Steuertarif 2011 inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Bundesland Baden Württemberg; gesetzlich krankenversichert, kinderlos (Pflegeversicherungsbeitrag + 0,25 %).
Die staatliche Förderung im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes kommt für die Umwandlung von VL in BAV nicht in Betracht.

Welche Durchführungswege der bAV für Sie und Ihre Mitarbeiter am besten geeignet sind, ermitteln unsere Experten gern in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.