Zum 1. Januar 2012 treten Reformen in Kraft, die die Konditionen von neu abgeschlossenen Vorsorgeverträgen entscheidend beeinflussen.
Die Änderungen und die Folgen für die private Altersvorsorge
| Garantiezins sinkt von 2,25 % auf 1,75 % |
Der Garantiezins ist der Zins, den ein Versicherer seinem Kunden für dessen Spareinlagen über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens garantiert. Ab 2012 sind die Versicherer gesetzlich verpflichtet, den Garantiezins von neu abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 % auf 1,75 % zu senken. Die Folge: Ab 2012 sinken für alle klassischen Vorsorgeprodukte die garantierten Renten. |
| Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters |
Ab Januar 2012 wird für alle ab 1964 Geborenen das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Das hat unmittelbare Folgen für die private Altersvorsorge: Wer ab dem kommenden Jahr eine Riester-, Basis-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung abschließt, kann über das Geld erst mit 62 Jahren statt wie bislang mit 60 Jahren verfügen. |
| Steuervorteile erst bei Kapitalauszahlungen ab 62 Jahren |
Bisher muss bei Vorsorgeverträgen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit bei Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr nur die Hälfte der Kapitalerträge versteuert werden. Bei Neuverträgen ab 2012 greift dieser Vorteil erst mit einer Auszahlung ab 62 Jahren. Wer sich dann sein Geld vorher auszahlen lässt, muss seine Erträge zu 100 % versteuern. |
Sind Sie gut vorbereitet?
Ganz gleich, ob Sie bereits privat für Ihr Alter vorsorgen oder Ihre Planung noch vor sich haben: Ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Änderungen ab 2012 für Ihre Vorsorge von Bedeutung sind, erfahren Sie in einem Altersvorsorge-Check bei Ihrem MLP-Berater.