Betriebliche Altersversorgung

Einstieg

Arbeitgeberleistungen für Ihre Vorsorge.

Seit 2002 steht jedem Mitarbeiter gesetzlich zu, Teile seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzulegen. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.

Vorteile:
Attraktive staatliche Förderung
Verbesserte Versorgungssituation im Alter
Sicherung des Lebensstandards
Hartz-IV-sicher

Formen und Vorteile

Die fünf Durchführungswege:

ArtWieVorteile
Direktversicherung
  • Zusage auf bAV durch Abschluss einer Lebensversicherung für den Mitarbeiter
  • Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, Bezugsberechtigter der Mitarbeiter
  • Steuerliche Förderung für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für Lohnsteuerklasse I – V
  • Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei bis 4% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze West
  • Sofern keine pauschal besteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht, zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei
Pensionskasse
  • Zusage auf bAV durch Versorgung über eine Pensionskasse
  • Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, Bezugsberechtigter der Mitarbeiter
  • Steuerliche Förderung für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für Lohnsteuerklasse I – V
  • Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei bis 4% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze West
  • Sofern keine pauschal besteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht, zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei
Pensionsfonds
  • Zusage auf bAV durch Versorgung über einen Pensionsfonds
  • Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, Bezugsberechtigter der Mitarbeiter
  • Steuerliche Förderung für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit für Lohnsteuerklasse I – V
  • Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei bis 4% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze West
  • Sofern keine pauschal besteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht, zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei
  • Steuer- und sozialabgabenfrei, wenn Beiträge zur Übernahme einer Pensionsverpflichtung gezahlt werden
Unterstützungskasse
  • Zusage auf bAV durch Versorgung über eine Unterstützungskasse
  • Finanzierung erfolgt in der Regel über Rückdeckungsversicherungen
  • Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist die Unterstützungskasse, versicherte Person der Mitarbeiter
  • Beiträge in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei
  • Bei Entgeltumwandlungen ist die Sozialabgabenbefreiung auf maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze West begrenzt
Direktzusage
  • Versorgungsträger ist das Unternehmen
  • Risikoauslagerung und Finanzierung erfolgt über Rückdeckungen (Lebensversicherung und/oder alternative Konzepte)
  • Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist das Unternehmen, versicherte Person der Mitarbeiter
  • Versorgungsverpflichtungen werden in der Bilanz in Form von Pensionsrückstellungen ausgewiesen
  • Beiträge in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei
  • Bei Entgeltumwandlungen ist die Sozialabgabenbefreiung auf maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze West begrenzt

Berechnungsbeispiel

Vergleich bAV –Vermögenswirksame Leistungen

Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in bAV. So fließt bei gleicher Nettoauszahlung mehr als das Doppelte in Ihre persönliche Altersvorsorge.

VL-SparenbAV statt VL

Bruttogehalt

2.500 Euro

2.500 Euro

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

+ 40 Euro

+ 40 Euro

Umwandlung VL in bAV

0 Euro

- 40 Euro

Zusätzliche Umwandlung in bAV

0 Euro

- 39 Euro

Steuer- und SV-Bruttogehalt

2.540 Euro

2.461 Euro

Steuern1)

- 406 Euro

- 383 Euro

Sozialabgaben

- 520 Euro

- 504 Euro

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

- 40 Euro

0 Euro

Nettoauszahlung

1.574 Euro

1.574 Euro

Anlage

40 Euro

79 Euro

1) Lohnsteuerklasse I inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Bundesland Baden Württemberg; gesetzlich krankenversichert
Die staatliche Förderung im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes kommt für die Umwandlung von VL in BAV nicht in Betracht.

Nächste Schritte

Lassen Sie sich beraten

Ihr MLP-Berater informiert Sie gerne, welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung für Sie am besten geeignet ist. Damit Sie und Ihr Chef gleichermaßen von intelligenten Lösungen profitieren können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

Weitere Informationen zu Finanzprodukten:

Basisrente

Riester-Rente

Private Rentenversicherung

Berufsunfähigkeitsabsicherung