Seit 2002 steht jedem Mitarbeiter gesetzlich zu, Teile seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzulegen. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.
![]() | Attraktive staatliche Förderung |
![]() | Verbesserte Versorgungssituation im Alter |
![]() | Sicherung des Lebensstandards |
![]() | Hartz-IV-sicher |
| Art | Wie | Vorteile |
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| Direktversicherung |
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| Pensionskasse |
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| Pensionsfonds |
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| Unterstützungskasse |
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| Direktzusage |
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Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in bAV. So fließt bei gleicher Nettoauszahlung mehr als das Doppelte in Ihre persönliche Altersvorsorge.
| VL-Sparen | bAV statt VL | |
Bruttogehalt | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
Vermögenswirksame Leistungen (VL) | + 40 Euro | + 40 Euro |
Umwandlung VL in bAV | 0 Euro | - 40 Euro |
Zusätzliche Umwandlung in bAV | 0 Euro | - 39 Euro |
Steuer- und SV-Bruttogehalt | 2.540 Euro | 2.461 Euro |
Steuern1) | - 406 Euro | - 383 Euro |
Sozialabgaben | - 520 Euro | - 504 Euro |
Vermögenswirksame Leistungen (VL) | - 40 Euro | 0 Euro |
Nettoauszahlung | 1.574 Euro | 1.574 Euro |
Anlage | 40 Euro | 79 Euro |
1) Lohnsteuerklasse I inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; Bundesland Baden Württemberg; gesetzlich krankenversichert
Die staatliche Förderung im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes kommt für die Umwandlung von VL in BAV nicht in Betracht.
Ihr MLP-Berater informiert Sie gerne, welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung für Sie am besten geeignet ist. Damit Sie und Ihr Chef gleichermaßen von intelligenten Lösungen profitieren können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Weitere Informationen zu Finanzprodukten:
01803/554410*
*9 ct/Min. aus dem Festnetz, max.
42 ct/Min. aus Mobilfunknetzen