Schritt 1: Was muss vor der Beantragung der BU beachtet werden?
Bevor Sie dem BU-Versicherer mitteilen, dass Sie die
BU-Versicherung
in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie 3 Punkte prüfen:
Schritt 2: Wie beantragen Sie Ihre Leistungen aus der BU-Versicherung?
Die Beantragung beim Versicherer kann telefonisch oder mit Hilfe eines Leistungsantrags schriftlich erfolgen. Dem Versicherer sollten folgende Informationen mitgeteilt werden:
- Name Versicherungsnehmer (VN) / Versicherte Person (VP)
- Versicherungsnummer
- Aktuelle Anschrift und Telefonnummer der VP
- Status der VP (angestellt, selbständig, etc.)
- Ausgeübte Tätigkeit
- Grund für Berufsunfähigkeit (Diagnose)
Worauf müssen Sie beim Ausfüllen des Auskunftsbogens achten?
Häufig finden Sie auf den Homepages der BU-Versicherer Formulare oder Eingabemasken, um die Meldung des BU-Falls vorzunehmen.
Nach Erhalt der Meldung wird Ihnen der Versicherer einen individuellen Auskunftsbogen zusenden. Dieser muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Original per Post (am besten per Einschreiben) zurückgesandt werden.
Ihre Tätigkeitsbeschreibung muss für den Leistungsprüfer nachvollziehbar sein. Achten Sie auf eine leserliche Schrift. Wenn Sie auf Anlagen verweisen, nummerieren Sie diese, damit der Leistungsprüfer einen besseren Überblick hat.
Beschreiben Sie Ihre berufliche Tätigkeit, wie Sie sie an gesunden Tagen ausgeübt haben, so differenziert und objektiv wie möglich. Es muss deutlich werden, welche Teiltätigkeit wie lange ausgeübt wurde und somit besonders prägend war. Auszugehen ist von einem exemplarischen Arbeitstag, der in Teiltätigkeiten untergliedert wird. Auf diese Teiltätigkeiten werden dann die durchschnittlichen Arbeitszeiten verteilt. Angaben von Zeitspannen sollten vermieden werden, der Leistungsprüfer geht ansonsten vom unteren Wert aus. Die Summe der Teiltätigkeiten muss dann die geltend gemachte Gesamtarbeitszeit ergeben.
Im nächsten Schritt der Leistungsprüfung wird festgestellt, ob der BU Grad mehr als 50 % beträgt, also die Teiltätigkeiten auch konkret durch die Erkrankung beeinträchtigt sind. Deshalb wird die Teiltätigkeitsdarstellung den Behandlern (Ärzte und Therapeuten) vorgelegt, die dann eine Einschätzung zum Restleistungsvermögen vornehmen müssen.
Welche Nachweise sollten Sie dem Auskunftsbogen beilegen?
Folgende Nachweise sollten hinzugefügt bzw. zügig nachgereicht werden:
- Kopie der vorliegenden ärztlichen Entlassungs- und Befundberichte (wichtig für Soforthilfe)
- Einkommensnachweise der vergangenen 3 Jahre (wichtig für die Beurteilung der Lebensstellung)
- Ggf. Kopie des Arbeitsvertrags/Dienstplans
- Bei Unfall: Zuständige Polizeibehörde und Aktenzeichen
- Bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege
- Wenn vorhanden: Umschulungsbescheid und/oder Rentenbescheide sowie Mitteilung der Krankenkasse bzw. Krankentagegeldanbieter, Kopie des Schwerbehindertenausweises
Falls eine Stundung der Beiträge bis zur Anerkennung der Leistungspflicht gewünscht ist, muss ein entsprechender Antrag beim Versicherer gestellt werden.
Wird eine BU-Leistungspflicht vom BU-Versicherer anerkannt, so muss dies unverzüglich dem KT-Versicherer angezeigt werden. Beachten Sie bitte, dass Sie das KT innerhalb einer gewissen Frist auf Anwartschaft setzen können, um sich so die Reaktivierung der KT-Versicherung zu erhalten.
Was passiert, wenn der Bescheid abgelehnt wird?
Wird eine BU abgelehnt, sollten Sie dies überprüfen lassen. Es gibt unterschiedliche Wege, gegen eine negative Leistungsentscheidung vorzugehen, z. B. Vorlage beim
Versicherungsombudsmann
,
BaFin-Beschwerde
oder im äußersten Fall der Gang vor Gericht. Achten Sie bei der Auswahl eines Rechtsanwalts darauf, dass dieser als Fachanwalt für Versicherungsrecht auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisiert ist.
MLP begleitet Sie mit Rat und Tat bei dem Beantragungsprozess und unterstützt Sie in der Kommunikation mit dem BU-Versicherer.
Schritt 3: Welche Versicherungen sollten Sie noch beachten, wenn Sie berufsunfähig sind?
Prüfen Sie - wenn Sie solche Versicherungen angeschlossen haben - ob Sie Ansprüche geltend machen können:
Gesetzliche/staatliche Versorgungssysteme
- Deutsche Rentenversicherung/Erwerbsminderungsrente
- Berufsständische Versorgungswerke/Ruhegeld/Berufsunfähigkeitsrente
- Schwerbehindertenausweis (örtlich zuständiges Landratsamt)
Bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungssystemen können Sie sich an den
VdK
wenden.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
Für den Fall, dass eine Person ihren Willen nicht mehr wirksam selbst bekunden kann (z. B. durch Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit), sollten Vorkehrungen getroffen werden. Dazu bestehen verschiedene Möglichkeiten der
Bevollmächtigung
, die individuell erörtert werden sollten (ggf. sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden):
Ausstellen einer Patientenverfügung
Die Patientenverfügung gibt Auskunft darüber, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheits- oder Pflegefall gewünscht oder unerwünscht sind. (Ergänzender Hinweis: Die Patientenverfügung sollte regelmäßig in kurzen Zeitabständen überprüft und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, sowie die individuelle Lebenssituation des Kunden angepasst werden.)
Ausstellen einer Vorsorgevollmacht
Über eine
Vorsorgevollmacht
(notariell beurkundet) kann der Kunde einen Menschen seines Vertrauens bestimmen, der für ihn persönliche und finanzielle Entscheidungen trifft, falls der Kunde das selbst nicht mehr kann.
Ausstellen einer Bankvollmacht
Neben der Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten sollte auch eine Bankvollmacht ausgestellt werden, da Banken häufig auf ihre eigenen Vollmachten bestehen. (Ergänzender Hinweis: Die Bankvollmacht ist i. d. R. in die Vorsorgevollmacht integriert. Diese sollte notariell beurkundet werden, dann die Bank sie akzeptieren.)
Erstellung eines Notfallordners
Persönliche Dokumente, Schriftstücke, Unterlagen (Geburtsurkunde, Ausweis, Policen, …) sowie sensible Dokumente (PIN, TAN, Passwörter etc.) sollten in einem
Notfallordner
aufbewahrt werden.
MLP bietet Ihnen über Jura Direkt die Möglichkeit an, sich rechtlich in diesen Themen beraten zu lassen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Checkliste eine unverbindliche allgemeine Auswahl möglicher Aspekte beinhaltet. Die Checkliste ersetzt nicht die individuelle Analyse der jeweiligen Lebenssituation. MLP übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in dieser Checkliste dargestellten Informationen und Empfehlungen.